AGBs der Druckwaerchstatt
Geltungsbereich
In der grafischen Industrie gelten die nachfolgenden Liefer- und Zahlungsbedingungen, so weit nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen wurden. Sie sind beim Angebot (Offerte) an den Kunden ersichtlich.
Offerten
Ohne anderslautende Angaben beruhen die Preisberechnungen in den Offerten auf vollständigen, zur Berechnung geeigneten Unterlagen und Daten, sowie verbindlichen, unmissverständlich bezeichneten Inhalts-, Stand- und Massangaben. Angebote, die aufgrund ungenauer oder noch nicht vorliegender Unterlagen erfolgen, haben nur unverbindlichen Richtpreischarakter. Im Interesse der Druckwärchstatt sind alle Offerten und Auftragsbestätigungen schriftlich abzugeben. Für unbefristete Offerten erlischt die Preisbildung nach 60 Tagen.
Preise
Die offerierten oder bestätigten Preise sind, sofern nicht anders vereinbart, Nettopreise zuzüglich MwSt. Anfallende Transportkosten sind speziell auszuweisen. Sie verstehen sich vorbehältlich eventueller Materialpreisaufschläge oder
gesamtarbeitsvertraglicher Lohnerhöhungen, die vor Auftragsbedingung eintreten können und deren Preiskonsequenzen dem Auftraggeber mitgeteilt werden müssen.
Zahlungsbedingungen
Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb von 20 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Abgelieferte Ware bleibt bis zum Zahlungseingang Eigentum der Druckwärchstatt.
Die Druckwärchstatt kann auch nach Bestellungsannahme Zahlungsgarantien verlangen. Unterbleiben diese, so kann die weitere Auftragsbearbeitung eingestellt werden, wobei die aufgelaufenen Kosten ohne Verzug fällig werden. Bei Aufträgen die Bindung grösserer Geldmittel benötigen, entweder für Material und Fremdarbeit oder weil sich die Auftragsabwicklung über mehr als zwei Monate erstreckt, so ist die Druckwärchstatt berechtigt, Vorauszahlungen zur Deckung seiner Aufwendungen zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlungen und deren Fälligkeit sind in der Auftragsbestätigung festzuhalten. Auf Verlangen des Bestellers eingekaufte Papiere und Kartons, die nicht innerhalb von drei Monaten zur Verwendung gelangen, werden von der Druckwärchstatt unter Belastung der damit verbundenen Umtriebe verrechnet.
Lieferfristen
Fest zugesicherte Liefertermine gelten nur, wenn die erforderlichen Unterlagen (Komplette Druckdaten als PDF oder Bild und Textvorlagen, Lithos, Manuskripte oder Datenträger, Gut zum Druck usw.) zum vereinbarten Zeitpunkt bei der Druckwärchstatt eintreffen. Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Tage des Eingangs der Druckunterlagen bei der Druckwärchstatt und enden mit dem Tage, an dem die Drucksachen die Druckwärchstatt verlassen.
Wird das Gut zum Druck nicht innerhalb der festgesetzten Frist erteilt, so ist die Druckwärchstatt nicht mehr an die vereinbarte Lieferfrist gebunden. Überschreitungen des Liefertermins bzw. Nichteinhaltung der Lieferfrist, für welche die Druckwärchstatt kein Verschulden trifft (z.B. Betriebsstörungen, verursacht durch Arbeitsniederlegungen oder Streik, Aussperrung, Strommangel, Mangel an Rohmaterial sowie alle Fälle höherer Gewalt), berechtigen den Besteller nicht, vom Auftrag zurückzutreten oder die Druckwärchstatt für entstandenen Schaden verantwortlich zu machen.
Bei Terminüberschreitungen haftet die Druckwärchstatt höchstens bis zur Höhe des Warenwertes und nur dann, wenn eine schriftliche Terminbestätigung vorliegt.
Abnahmeverzug
Nimmt der Besteller die Ware nicht innerhalb angemessener Frist nach avisierter Fertigstellungsanzeige ab, so ist die Druckwärchstatt berechtigt, die Ware zu fakturieren und sie auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers selbst auf Lager zu nehmen oder auswärts einzulagern.
Vorarbeiten und Entwürfe
Vorarbeiten wie Entwürfe, Gestaltungsvorschläge, fotografische Arbeiten usw, werden berechnet, auch wenn kein entsprechender Druckauftrag erteilt wird.
Urheberrechte
Das Urheberrecht an kreativen und gestalterischen Leistungen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Anderweitige Verwendungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der Druckwärchstatt.
Reproduktionsrecht
Die Reproduktion und der Druck aller vom Auftraggeber der Druckwärchstatt zur Verfügung gestellten Bild- und Textvorlagen, Muster und dergleichen erfolgt unter der Voraussetzung und Annahme, dass der Besteller die entsprechenden Reproduktionsrechte besitzt. Dies gilt auch für gespeicherte Archivdaten und deren Wiederbenutzung.
Reproduktionsunterlagen, Werkzeuge
Die von der Druckwärchstatt erstellten Reproduktionsunterlagen (fotografische Aufnahmen, elektronische Daten, Druckplatten usw.) und Werkzeuge (Stanzformen, Prägeklischee usw.) bleiben Eigentum der Druckwärchstatt.
Druckdaten und Werkzeuge (Stanzformen, Klischees) können an den Besteller ausgeliefert werden, sofern eventuelle Urheberrechte des Druckwärchstatt gewahrt bleiben.
Mehraufwand
Vom Besteller gegenüber dem Angebot verursachten Mehraufwand (wie Vorlagen- und Manuskriptbereinigung bzw. -überarbeitung, Zusatzbearbeitung von Druckdaten oder Text-/Bilddaten sowie bei mangelhaften, fehlenden oder für die Wiedergabe schlecht geeigneten Unterlagen) wird zusätzlich in Rechnung gestellt.
Autorkorrekturen
Autorkorrekturen (nachträgliche Textänderungen, Bildumstellungen, Änderungen im Umbruch) sind in den offerierten Preisen nicht enthalten und werden nach Aufwand zusätzlich in Rechnung gestellt.
Branchenübliche Toleranzen
Branchenübliche Abweichungen in Ausführung und Material, insbesondere Schnittgenauigkeit, Originaltreue der Reproduktion, Tonwert und Qualität der Druckträger (Papier, Karton usw.) bleiben vorbehalten. Soweit der Druckwärchstatt durch Zulieferer Toleranzen auferlegt werden, gelten diese auch gegenüber dem Kunden der Druckwärchstatt.
Mehr- oder Minderlieferung
Mehr- oder Minderlieferungen bis 10% der bestellten Menge – bei Extraanfertigung des Materials bis 20% – können ohne anderslautende Vereinbarung nicht beanstandet werden. Es wird die effektiv gelieferte Menge fakturiert.
Vom Besteller geliefertes Material
Vom Besteller beschafftes Material, welches für die Verarbeitung die nötige Eignung aufzuweisen hat, ist der Druckwärchstatt frei Haus anzuliefern. Der Besteller haftet für alle Schäden, die aus einer allfälligen Nichteignung des Materials entstehen können (Qualität und Quantität). Dazu gehört auch eine Einlagerung des Materials auf Rechnung
und Gefahr des Auftraggebers.
Abrufaufträge
Die bei eingelagerten Kundenaufträge entstehenden Mehrkosten wie Lagerkosten gehen zu Lasten des Bestellers.
Lieferung, Verpackung
Die Lieferung erfolgt üblicherweise durch uns, per Post oder per Spedition. Sofern in der Offerte nichts anderes vereinbart wurde, werden alle anfallenden Kosten für Lieferung und Verpackung separat verrechnet. Der zugesicherte Liefertermin
versteht sich grundsätzlich als Datum der Übergabe durch uns an die Post bzw. die Spedition.
Paletten, Behälter und Kisten werden ausgetauscht oder zum Selbstkostenpreis fakturiert, wenn sie nicht innert 4 Wochen nach Erhalt der Sendung in gutem Zustand und frei Haus zurückgesandt werden.
Mängelrüge
Die von der Druckwärchstatt gelieferten Arbeiten sind bei Erhalt sofort zu prüfen. Allfällige Beanstandungen haben spätestens 7 Tagen nach Empfang zu erfolgen. Erfolgt keine Beanstandung, gilt die Lieferung als angenommen.
Tritt eine begründete Beanstandung innert der 7 Tage nach Erhalt der Ware bei der Druckwärchstatt ein, tritt in einer angemessener Frist eine Wiedergutmachung des Schadens ein.
Haftungsbeschränkungen
Der Druckwärchstatt übergebene Druckdaten, Manuskripte, Datenträger, Originale, orginale Fotografien usw. sowie eingelagerte Drucksachen werden mit der üblichen Sorgfalt behandelt.
Bei allen anderen Risiken ist der Auftraggeber, ohne besondere schriftliche Vereinbarung selbst verantwortlich das diese versichert sind. Oder muss den Schaden und die Kosten selbst tragen.
Eine über den Auftragswert hinausgehende Haftung für allfällige weiter geltend gemachte, direkte oder indirekte Schäden aus Mängeln, wird, vorbehältlich zwingender Bestimmungen des Produktehaftpflichtgesetzes vom 01.01.1994, gegenüber dem Endverbraucher wegbedungen.
Bei elektronischen Daten und Datenübernahme
Für vom Auftraggeber angelieferte Daten (Datenträger oder elektronisch), die inhaltlich fehlerhaft oder unvollständig sind, übernimmt die Druckwärchstatt keine Verantwortung. Ebenfalls wird jede Haftung abgelehnt, wenn angelieferte Daten nicht standardmässig verarbeitet oder verwendet werden können und dadurch qualitative Mängel des Druckproduktes entstehen. Eine Haftung für Datenverluste von angelieferten und weiter zu bearbeitenden Dateien wird von der Druckwärchstatt nicht gewährleistet.
Die Haftung der Druckwärchstatt beschränkt sich auf die von ihr verursachten Fehler, die auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.
Kontroll- und Prüfdokumente
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung des Auftrages zugestellten Kontroll- und Prüfdokumente (Andruck, Proofs, Gut zum Druck, Dateien usw.) auf Fehler zu prüfen und diese, auf dem Gut zum Druck mit allfälligen
Korrekturen zu versehen und innerhalb der vereinbarten Frist zurückzugeben. Die Druckwärchstatt haftet nicht für die vom Auftraggeber übersehene Fehler. Telefonisch aufgegebene Korrekturen und Änderungen müssen vom Auftraggeber innerhalb von 24 Stunden schriftlich bestätigt werden, ansonsten keine Rechtswirkung abgeleitet
werden kann.
Wird vereinbarungsgemäss auf die Unterschrift auf dem Gut zum Druck verzichtet, so trägt der Auftraggeber das volle Risiko. Die Haftung der Druckwärchstatt beschränkt sich auf grobes Eigenverschulden.
Aufbewahrung der Arbeitsunterlagen
Eine Pflicht zur Aufbewahrung von Arbeitsunterlagen (Druckdaten, Dateien, Negative, Farbauszüge, elektronisches Bildmaterial, Satz, Abzügen sowie Werkzeugen) besteht ohne schriftliche Vereinbarung nicht. Eine zur technischen Sicherstellung des Auftrages erfolgende Aufzeichnung der Enddaten wird 10 Tage nach der Auslieferung des Auftrages
gelöscht.
Eine weitergehende Aufbewahrung ist ausdrücklich zu vereinbaren und erfolgt auf Rechnung und Risiko des Auftraggebers. Auch bleiben Risiken einer einwandfreien späteren Bereitstellung, aufgrund sich verändernder Bearbeitungstechniken, vorbehalten.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für beide Teile ist der Produktionsstandort. Zur Beurteilung von Streitigkeiten sind
die ordentlichen Gerichte des Produktionsstandorts zuständig, sofern keine andere Abmachung
getroffen wurde. Anwendbar ist das schweizerische Recht.
Anerkennung
Die Erteilung eines Auftrages schliesst die Anerkennung dieser allgemeinen
Geschäftsbedingungen durch den Besteller ein.
Allgemeine Geschäftsbedingungen – Druckwärchstatt, Steg im Tösstal, 28. August 2025
